Herzlich Willkommen in der Kanzlei B&K Steuerberatung
Im Jahr 1985 gründete Franz Beckschäfer am Standort Hamm eine Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei. Der Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwalt Stefan Kipke gründete 2001 in Münster eine Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Partnerschaftsgesellschaft. Im Jahr 2010 errichtete er eine Niederlassung am Standort Lünen. 2014 erfolgte der erfolgreiche Zusammenschluss der beiden Kanzleien. In beiden Kanzleien war die Betreuung mittelständischer Unternehmer im betrieblichen und privaten Bereich ein Schwerpunkt der Tätigkeit.
Die gemeinsame Kanzlei kann ihren Mandanten damit eine umfassende steuerliche, rechtliche und betriebswirtschaftliche Beratung anbieten. Dabei war und ist die persönliche Beziehung zu unseren Mandanten verbunden mit der Individualität und Vertrautheit einer überschaubaren Kanzlei sehr wichtig.
Im März 2021 verstarb der Partner der Gesellschaft Franz Beckschäfer. Seine langjährige erfolgreiche Betreuung mittelständischer Unternehmer im betrieblichen und privaten Bereich, aber auch sein soziales und christliches Engagement, haben die Praxis geprägt.
Unsere Leistungen
Aktuelle Informationen
Die E-Rechnung kommt: Unternehmen müssen zum 1. Januar 2025 in der Lage sein, im B2B-Bereich E-Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können.
Expertenunterstützung durch die Kanzlei Beckschäfer & Kipke und DATEV
Die Kanzlei Beckschäfer & Kipke und die DATEV stehen Ihnen als Experten mit einem umfassenden Software-Portfolio zur Seite. Wir unterstützen Sie bei der Umstellung, damit Sie schnell von den Vorteilen profitieren können.
Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird, wodurch eine elektronische Verarbeitung ermöglicht wird. Eine elektronische Rechnung enthält die Daten einer Rechnung, die bisher als Papierrechnung oder auch als PDF erstellt und versendet wurde, als strukturierte elektronische Daten in einer XML-Datei.
Neue gesetzliche Regelungen
Das Wachstumschancengesetz sieht die Einführung der E-Rechnungspflicht für inländische Rechnungen im B2B-Bereich zum 1. Januar 2025 vor. Zu einem späteren Zeitpunkt soll ein Meldesystem zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs eingeführt werden.
Wir beraten Sie kompetent
Der Aufwand zur Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben hängt auch vom Digitalisierungsgrad der jeweiligen Unternehmen ab. Wir empfehlen Ihnen, die notwendige Umstellung der Prozesse rund um die E-Rechnung frühzeitig anzugehen. So profitieren Sie unmittelbar von den mit der Einführung verbundenen Kosteneinsparungen und machen Ihre Prozesse rechtssicher.